Wie widerrufe ich einen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen?
In 5 Schritten: So widerrufst du einen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen
Prüfen, ob ein Widerrufsrecht besteht (Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, Verbraucherstatus).
Frist berechnen (14 Tage ab Vertragsschluss; bei fehlender Belehrung verlängert sich die Frist).
Widerruf eindeutig erklären (schriftlich reicht; formfrei, aber nachweisbar).
Rechtzeitig absenden und Nachweis sichern (E-Mail, Fax, Einwurf-Einschreiben).
Folgen klären (Dienstleistungsstopp, ggf. Wertersatz nur unter engen Voraussetzungen, keine Provision ohne Leistungserfolg).
1) Prüfen, ob dir ein Widerrufsrecht zusteht
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht in der Regel, wenn:
du Verbraucher bist und der Makler Unternehmer ist, und
der Maklervertrag als Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon, Online-Portal) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z. B. bei dir zu Hause) geschlossen wurde.
Kein Widerrufsrecht gibt es typischerweise, wenn der Vertrag ausschließlich in den Geschäftsräumen des Maklers geschlossen wurde oder du als Unternehmer gehandelt hast.
Achtung: Hast du ausdrücklich verlangt, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, und wurdest du korrekt über das Widerrufsrecht und dessen möglichen Verlust bei vollständiger Leistungserbringung belehrt, kann dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlöschen. Bis zum Widerruf kann unter Umständen Wertersatz fällig werden.
2) Frist richtig berechnen
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Vertragsschluss.
Die Frist beginnt nur, wenn du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurdest (Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. E-Mail/PDF).
Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, endet die Widerrufsfrist erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Erhältst du die Belehrung später, laufen ab dann 14 Tage.
Für die Fristwahrung reicht es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden.
3) So erklärst du den Widerruf korrekt
Formfrei, aber eindeutig: Du musst klar erklären, dass du den Maklervertrag widerrufst. Nutze dafür am besten E-Mail oder Brief und sichere dir einen Nachweis.
Inhalt: Name, Anschrift, Maklerfirma, Vertrags- oder Objektbezeichnung, Datum des Vertragsschlusses, Widerrufserklärung, Datum, Unterschrift (bei Brief/Fax).
Versandwege mit Nachweis: E-Mail (mit Sendeprotokoll), Fax (Sendebericht), Einwurf-Einschreiben. Zusätzlich kannst du um schriftliche Bestätigung bitten.
Du kannst auch das Muster-Widerrufsformular verwenden, falls vom Makler bereitgestellt. Ein eigener Text genügt aber ebenso.
Muster-Widerruf (zum Kopieren)
Betreff: Widerruf meines Maklervertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den am [Datum] mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag über die Nachweis-/Vermittlungstätigkeit betreffend [Objekt/Referenz/Vertragsnummer].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs und die Beendigung des Vertrages schriftlich. Bereits begonnene Tätigkeiten sind einzustellen.
Hinweis: Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Soweit Sie den Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist von meiner ausdrücklichen Zustimmung abhängig gemacht haben, wurde ich hierüber nicht bzw. nicht ordnungsgemäß belehrt bzw. mache ich vorsorglich geltend, dass kein vollständiger Leistungserfolg eingetreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer]
[Unterschrift bei Brief/Fax]
4) Was passiert nach dem Widerruf?
Der Maklervertrag endet; der Makler muss seine Tätigkeit einstellen.
Keine Provision: Ohne vollständigen Leistungserfolg (z. B. wirksamer Hauptvertrag über die Immobilie) und ohne wirksames Erlöschen des Widerrufsrechts fällt regelmäßig keine Maklerprovision an.
Wertersatz: Nur möglich, wenn du ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist verlangt hast und ordnungsgemäß belehrt wurdest. Dann kann der Makler Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen verlangen; die Höhe richtet sich nach dem Wert der erbrachten Teilleistung. Ohne diese Voraussetzungen kein Wertersatz.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Es erlischt nur bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung innerhalb der Frist, wenn du dem vorab ausdrücklich zugestimmt und über den Verlust des Widerrufsrechts belehrt wurdest.
5) Häufige Sonderfälle und Stolpersteine
Du hast beim Exposé-Download ein Häkchen gesetzt („sofortige Tätigkeit wünschen“): Das ist eine Zustimmung zum Tätigkeitsbeginn. Sie allein bewirkt noch nicht den Verlust des Widerrufsrechts; dafür braucht es zusätzlich eine korrekte Belehrung und die vollständige Leistungserbringung des Maklers.
Hauptvertrag wurde bereits geschlossen: Hat der Makler seine Leistung vollständig erbracht und lagen Zustimmung und Belehrung vor, kann das Widerrufsrecht erloschen sein und Provision fällig werden.
Vertrag in den Maklerräumen geschlossen: In der Regel kein Widerrufsrecht, es sei denn besondere Umstände liegen vor.
Unternehmer statt Verbraucher: Kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Praxis-Tipps, um Ärger zu vermeiden
Widerruf so früh wie möglich absenden; Sende-/Einlieferungsbeleg aufbewahren.
Keine unnötigen Erklärungen zur Begründung – eine kurze, eindeutige Widerrufserklärung genügt.
Wenn du kein Risiko möchtest, setze kein Häkchen für „sofortige Tätigkeit“ vor Ablauf der 14 Tage.
Verlange schriftliche Bestätigung des Widerrufs.
Checkliste: Inhalte deiner Widerrufserklärung
Dein vollständiger Name und Anschrift
Name/Anschrift des Maklers
Objekt/Referenz/Vertragsnummer
Datum des Vertragsschlusses
Klare Formulierung: „Hiermit widerrufe ich …“
Datum des Widerrufs und Unterschrift (bei Brief/Fax)