Widerruf Maklervertrag ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

Wie widerrufe ich einen Maklervertrag ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung?

Widerruf Maklervertrag ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

Kurzüberblick: So widerrufen Sie einen Maklervertrag ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

Wenn Sie als Verbraucher einen Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E‑Mail, Telefon, Online-Portal) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z. B. bei einer Besichtigung in der Immobilie) geschlossen haben und keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten haben, können Sie den Vertrag innerhalb von bis zu 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf erfolgt formlos in Textform (E‑Mail oder Brief) ohne Begründung. Nach wirksamem Widerruf entfällt die Provisionspflicht; bereits gezahlte Provision können Sie regelmäßig zurückfordern. Wertersatz fällt nur unter engen Voraussetzungen an.

Voraussetzungen für den Widerruf

1) Verbrauchereigenschaft

Sie müssen als Verbraucher gehandelt haben, also den Vertrag zu privaten Zwecken abgeschlossen haben. Bei rein beruflicher/unternehmerischer Anbahnung gilt das Widerrufsrecht in der Regel nicht.

2) Art des Vertragsschlusses

Das Widerrufsrecht greift bei:

  • Fernabsatzvertrag: Abschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E‑Mail, Internetportal, Messenger, Online-Formulare)
  • Außerhalb von Geschäftsräumen: Abschluss z. B. bei einer Wohnungs-/Objektbesichtigung, bei Ihnen zu Hause oder an einem Ort außerhalb der Maklerbüros
  • Kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen des Maklers zustande kam.

    3) Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung

    Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die 14‑Tage‑Frist nicht zu laufen. Eine ordnungsgemäße Belehrung muss in Textform (z. B. E‑Mail/PDF) erfolgen, klar über Frist, Modalitäten, Wertersatz und mögliches Erlöschen informieren und ein Muster‑Widerrufsformular enthalten. Ein bloßer Link auf eine Webseite reicht in der Regel nicht aus.

    Widerrufsfristen

  • Mit ordnungsgemäßer Belehrung: 14 Tage ab Vertragsschluss
  • Ohne ordnungsgemäße Belehrung: Verlängerung auf maximal 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss
  • Erfolgt eine Belehrung verspätet: 14 Tage ab Zugang der ordnungsgemäßen Belehrung
  • Wichtige Sperre: Erlöschen des Widerrufsrechts

    Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur, wenn der Makler die Leistung vollständig erbracht hat und Sie vorher ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt sowie Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistung erlischt. Fehlt eine dieser Erklärungen (oder die ordnungsgemäße Belehrung), erlischt das Widerrufsrecht in der Regel nicht.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Widerruf

  • 1) Unterlagen sammeln: Maklervertrag/Exposé, E‑Mails, AGB, etwaige Widerrufsbelehrung, Provisionsrechnung/Zahlungsbelege
  • 2) Prüfen, ob Sie Verbraucher sind und der Vertrag im Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde
  • 3) Feststellen, ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform vorliegt; wenn nicht: verlängerte Frist nutzen
  • 4) Widerruf in Textform erklären (E‑Mail oder Brief/Einschreiben). Keine Begründung nötig
  • 5) Falls bereits Provision gezahlt: Rückforderung gleichzeitig geltend machen und Frist zur Erstattung setzen (z. B. 14 Tage)
  • 6) Nachweis sichern: Versand- und Lesebestätigung, Einschreibenbeleg, Zeugen
  • 7) Auf Einwände reagieren: Wertersatz/Provisionsansprüche nur zahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen
  • Muster für den Widerruf

    Betreff: Widerruf meines Maklervertrags

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Maklervertrag über die Nachweis-/Vermittlungsleistung betreffend das Objekt [Objektbezeichnung/Exposé‑Nr./Adresse] fristgerecht.

    Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform habe ich nicht erhalten. Etwaige Zustimmungs- oder Erlöschenserklärungen habe ich nicht wirksam abgegeben.

    Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich.

    Bereits geleistete Zahlungen in Höhe von [Betrag] fordern ich bis spätestens zum [Datum, 14 Tage] auf mein Konto [IBAN] zurück. Weitere Forderungen aus dem Maklervertrag weise ich zurück.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Name, Anschrift, E‑Mail, Telefonnummer]

    Rechtsfolgen des Widerrufs

    Provision/Ansprüche des Maklers

  • Kein Provisionsanspruch: Nach wirksamem Widerruf entfällt die Vergütungspflicht
  • Rückzahlung: Bereits gezahlte Provision ist regelmäßig zu erstatten
  • Wertersatz (nur ausnahmsweise)

  • Wertersatz kommt nur in Betracht, wenn: – Sie ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist verlangt haben UND – Sie ordnungsgemäß über Widerruf und Wertersatz belehrt wurden
  • Ohne ordnungsgemäße Belehrung fällt kein Wertersatz an
  • Ausschluss durch vollständige Leistung

  • Das Widerrufsrecht erlischt nur, wenn der Makler vollständig geleistet hat UND Sie vorher ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt UND den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben
  • Fehlt Belehrung/Zustimmung/Bestätigung, erlischt es regelmäßig nicht
  • Nachweis und Beweissicherung

  • Speichern Sie E‑Mails, PDFs, Vertragsunterlagen, Screenshots der Online-Masken
  • Nutzen Sie Einschreiben/Rückschein oder E‑Mail mit Lesebestätigung
  • Dokumentieren Sie, dass keine ordnungsgemäße Belehrung in Textform erteilt wurde
  • Häufige Einwände des Maklers und wie Sie reagieren

  • „Es gab eine Belehrung in den AGB/als Link“: Verweisen Sie auf die Textformerfordernis und die Pflichtangaben (inkl. Musterformular). Ein Link genügt in der Regel nicht
  • „Provision ist schon verdient (Notartermin/Vertragsabschluss)“: Ohne ordnungsgemäße Belehrung/Wirksamkeitsvoraussetzungen bleibt das Widerrufsrecht bestehen; Vergütung entfällt nach Widerruf
  • „Wertersatz ist zu zahlen“: Nur bei vorheriger ausdrücklicher Bitte um Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist und ordnungsgemäßer Belehrung
  • „Widerruf zu spät“: Ohne ordnungsgemäße Belehrung läuft die Frist bis zu 12 Monate und 14 Tage
  • Sonderfälle und Hinweise

  • Besichtigungstermine: Kommt der Vertrag bei einer Besichtigung zustande, ist das häufig ein „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossener Vertrag
  • Online-Portale: Prüfen Sie, ob Sie Häkchen für „sofortige Ausführung“ und „Kenntnis vom Erlöschen“ gesetzt haben und ob Sie eine E‑Mail/PDF‑Belehrung erhielten
  • Im Maklerbüro abgeschlossen: In der Regel kein Widerrufsrecht; dann kommen andere Rechtsbehelfe (Kündigung/Anfechtung) in Betracht
  • Unternehmer: Kein Widerrufsrecht bei B2B
  • Rechtliche Grundlagen (Auszug)

  • § 312b, § 312c BGB (außerhalb von Geschäftsräumen / Fernabsatz)
  • § 312g BGB (Widerrufsrecht)
  • § 355 BGB (Widerrufserklärung, Fristen)
  • § 356 BGB (Beginn, Erlöschen bei Dienstleistungen)
  • § 357 BGB (Rechtsfolgen, Wertersatz)
  • Art. 246a EGBGB (Informationspflichten, Muster‑Widerrufsformular)
  • Praktische Tipps

  • Widerruf zusätzlich per E‑Mail und per Einschreiben senden
  • Frist zur Rückzahlung setzen (14 Tage) und Verzugszinsen vorbehalten
  • Nicht telefonisch verhandeln; um schriftliche Kommunikation bitten
  • Bei hoher Streitigkeit/Provisionshöhe rechtliche Beratung einholen
  • Checkliste (Kurzform)

  • Verbraucher? Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen?
  • Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten? Wenn nein: lange Frist
  • Keine wirksame Zustimmung zum vorzeitigen Beginn/kein Erlöschen bestätigt?
  • Widerruf jetzt in Textform erklären
  • Gezahlte Provision zurückfordern; Belege sichern
  • Auf Einwände mit Verweis auf Gesetzeslage reagieren