Maklervertrag richtig kündigen

Wie kündige ich einen Maklervertrag richtig?

Maklervertrag richtig kündigen

Kurzüberblick

Wie Sie einen Maklervertrag richtig kündigen, hängt vor allem von der Art des Vertrags (einfacher Maklervertrag, Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag oder Suchauftrag), von vereinbarten Laufzeiten/Fristen und davon ab, ob besondere Verbraucherrechte (Widerruf) greifen. Wichtig sind: Vertragsprüfung, richtige Kündigungsart wählen (ordentlich, außerordentlich oder Widerruf), Fristen einhalten, korrekte Form und sicherer Zugangsnachweis. Nach der Kündigung sollten Sie Provisions- und Aufwendungsfragen klären und die Beendigung praktisch umsetzen (Inserate löschen lassen, Schlüssel/Unterlagen zurück).

1) Maklervertragsart feststellen

Einfacher Maklervertrag (Nachweis-/Vermittlungsauftrag ohne Exklusivität)

Sie dürfen parallel selbst oder andere Makler beauftragen. Meist unbefristet und frei kündbar; oft keine oder kurze Fristen. Provision fällt nur an, wenn der Makler den Vertragsschluss nachweist/vermittelt und der Hauptvertrag zustande kommt.

Alleinauftrag

Nur der beauftragte Makler ist tätig. Üblich befristet (z. B. 3–6 Monate) und endet automatisch mit Fristablauf. Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung oft ausgeschlossen; die vorzeitige Beendigung gelingt nur aus wichtigem Grund oder per einvernehmlicher Aufhebung.

Qualifizierter Alleinauftrag

Strenger als der Alleinauftrag: Sie verpflichten sich zusätzlich, eigene Interessenten an den Makler zu verweisen und nicht selbst zu verkaufen/vermieten. Vorzeitige Kündigung ist noch schwieriger; Verstöße können Schadensersatz auslösen.

Suchauftrag (Käufer-/Mietersuche für Interessenten)

Unbefristet häufig kündbar; befristet meist nur zum Ablauf oder aus wichtigem Grund. Provision entsteht bei erfolgreichem Nachweis/Vermittlung.

2) Kündigungsarten und Fristen

Ordentliche Kündigung

Bei unbefristeten Verträgen grundsätzlich möglich, wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Prüfen Sie die vertraglich geregelte Kündigungsfrist (z. B. 14 Tage, 4 Wochen zum Monatsende). Ohne Regelung gilt häufig eine „jederzeitige“ Beendigung mit angemessener Frist.

Befristete Verträge / (qualifizierter) Alleinauftrag

Enden automatisch zum vereinbarten Termin. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist meist ausgeschlossen. Prüfen Sie, ob eine Verlängerungsklausel existiert; diese muss wirksam sein und sollte sich nicht unangemessen automatisch verlängern. Kündigen Sie vorsorglich rechtzeitig vor Ablauf, um automatische Verlängerungen zu vermeiden.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Möglich, wenn die Fortsetzung bis zum regulären Ende unzumutbar ist. Der Grund muss schwerwiegend und belegt sein.

  • Typische Gründe: Pflichtverletzungen (z. B. gravierende Falschangaben in Exposés, Nichterfüllung wesentlicher Tätigkeiten trotz Fristsetzung), grobe Verstöße gegen Weisungen, wiederholte Terminversäumnisse, Vertrauensbruch, Interessenkonflikte oder fehlende Qualifikation/Erlaubnis.
  • Vorgehen: Pflichtverletzung dokumentieren, schriftlich rügen und angemessene Frist zur Abhilfe setzen; bei erfolgloser Abhilfe fristlos kündigen und Gründe konkret benennen.
  • Widerruf (nur für Verbraucher bei Fernabsatz/Haustürgeschäft)

    Haben Sie den Maklervertrag als Verbraucher ausschließlich per Telefon, E-Mail, Online-Formular oder an der Haustür geschlossen, besteht i. d. R. ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst, nachdem Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Widerrufen Sie rechtzeitig, wird der Vertrag rückabgewickelt.

  • Wertersatz: Haben Sie verlangt, dass der Makler schon vor Ablauf der Frist tätig wird, und wurden Sie darüber belehrt, kann Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen fällig werden. Ohne Belehrung oder ohne ausdrückliches Verlangen fällt in der Regel kein Wertersatz an.
  • 3) Form, Zugang und Nachweis

    Prüfen Sie die vereinbarte Form (Schriftform/Textform). Zulässig ist häufig Textform, also per E-Mail ausreichend. Zur Beweissicherung empfehlen sich jedoch sichere Zustellungen.

  • E-Mail: Mit Lesebestätigung und Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.
  • Einwurf-Einschreiben: Rechtssicherer Zugangsnachweis. Rückschein ist weniger zuverlässig als Einwurf-Einschreiben.
  • Fax: Mit Sendebericht. Alternativ persönlicher Einwurf/Bote mit Protokoll.
  • Wichtig: Der Zugang beim Makler muss vor Fristende erfolgen. Fristen beginnen/enden nach den vertraglichen Regelungen (z. B. „zum Monatsende“).

    4) Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Vertrag prüfen: Art, Laufzeit, Kündigungsfristen, Verlängerungsklauseln, Formvorgaben, Aufwendungs-/Stornoklauseln, Nachlauf-/Nachweisfristen.
  • Richtige Beendigungsart wählen: ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung (mit Begründung und vorheriger Abmahnung) oder Widerruf.
  • Fristen berechnen: Stichtage im Kalender markieren; Puffer für den Zugang einplanen.
  • Kündigungsschreiben erstellen: Vollständige Daten, Vertragsbezeichnung, klarer Kündigungswille, Termin, ggf. wichtiger Grund mit kurzer Begründung.
  • Zustellung mit Nachweis: E-Mail plus Einwurf-Einschreiben ist besonders sicher.
  • Bestätigung anfordern: Schriftliche Kündigungsbestätigung mit Enddatum.
  • Nacharbeit: Inserate löschen lassen, Schlüssel/Unterlagen zurückfordern, Datenschutz/Löschung personenbezogener Daten verlangen.
  • Provisions-/Aufwendungsfragen klären: Nachlaufklauseln, bereits nachgewiesene Interessenten, Wertersatz beim Widerruf.
  • 5) Inhalte des Kündigungsschreibens

  • Absender, Datum, Kontaktdaten, Vertragsnummer/Objektadresse.
  • Klare Erklärung: „Hiermit kündige ich den Maklervertrag …“; bei Widerruf: „Hiermit widerrufe ich …“.
  • Kündigungstermin: „… zum nächstmöglichen Termin“ oder konkretes Datum.
  • Bei außerordentlicher Kündigung: kurzer, konkreter wichtiger Grund; vorherige Abmahnung und Frist nennen.
  • Aufforderung zur Bestätigung des Beendigungsdatums.
  • Hinweise zur weiteren Abwicklung: Beendigung aller Marketingmaßnahmen, Löschung von Inseraten, Herausgabe/ Rückgabe von Unterlagen/Schlüsseln, Löschung personenbezogener Daten.
  • 6) Muster: Ordentliche Kündigung

    Betreff: Kündigung des Maklervertrags [Vertragsnummer/Objekt]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich den Maklervertrag vom [Datum] betreffend [Objekt/Adresse] ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Sollte eine bestimmte Frist maßgeblich sein, gilt diese Erklärung hilfsweise zum frühestmöglichen Beendigungszeitpunkt.

    Bitte bestätigen Sie mir schriftlich bis [Datum] das Vertragsende sowie die Einstellung sämtlicher Vermarktungsaktivitäten (inkl. Löschung aller Online-Inserate) und die Rückgabe/Herausgabe sämtlicher Unterlagen und Schlüssel.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Name, Anschrift, Unterschrift bei Brief]

    7) Muster: Außerordentliche Kündigung

    Betreff: Fristlose Kündigung des Maklervertrags [Vertragsnummer/Objekt] aus wichtigem Grund

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich den Maklervertrag vom [Datum] betreffend [Objekt/Adresse] aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung. Trotz meiner Abmahnung vom [Datum] und der gesetzten Frist bis [Datum] wurden die beanstandeten Pflichtverletzungen (u. a. [kurze Beschreibung: z. B. falsche Flächenangaben im Exposé, nicht wahrgenommene Besichtigungstermine]) nicht abgestellt.

    Bitte bestätigen Sie die Vertragsbeendigung sowie die unverzügliche Einstellung aller Vermarktungsmaßnahmen und die Löschung/ Rückgabe sämtlicher Unterlagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Name, Anschrift, Unterschrift bei Brief]

    8) Muster: Widerruf (Verbraucher, Fernabsatz/Haustür)

    Betreff: Widerruf meines Maklervertrags [Vertragsnummer/Objekt]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Maklervertrag nach §§ 312g, 355 BGB fristgerecht. Bitte bestätigen Sie den Widerruf und teilen Sie mir mit, welche Leistungen Sie bis dato erbracht haben. Ein Wertersatz wird nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen geschuldet.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Name, Anschrift, Unterschrift bei Brief]

    9) Nach der Kündigung: Provision, Aufwendungen, Nachlauf

  • Provision: Eine Maklerprovision wird nur fällig, wenn ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-/Mietvertrag) wirksam zustande kommt und der Makler hierfür ursächlich war (Nachweis/Vermittlung). Eine Kündigung beseitigt grundsätzlich bereits entstandene Provisionsansprüche nicht.
  • Nachlauf-/Nachweisklauseln: Häufig vereinbart. Schließen Sie innerhalb einer bestimmten Frist mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten den Vertrag, kann trotz Kündigung Provision fällig werden. Prüfen Sie die Klausel und die Kausalität genau.
  • Aufwendungsersatz: Nur geschuldet, wenn vertraglich wirksam vereinbart und konkret nachgewiesen (z. B. Inseratskosten). Pauschale, unangemessen hohe „Stornogebühren“ können unwirksam sein.
  • Wertersatz beim Widerruf: Nur bei ordnungsgemäßer Belehrung und ausdrücklichem Tätigwerden vor Fristende.
  • 10) Praktische Umsetzung

  • Inserate/Exposés entfernen lassen; Objekt bei Portalen deaktivieren.
  • Schlüssel und Unterlagen (Grundrisse, Energieausweis-Kopien, Fotos) herausverlangen bzw. zurückgeben.
  • Datenschutz: Löschung/Vernichtung personenbezogener Daten und Bilder verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Interessentenliste anfordern, um Nachlaufklauseln im Blick zu behalten.
  • 11) Häufige Fehler vermeiden

  • Zu spätes A