Welche Kündigungsfrist gilt beim Makleralleinauftrag?
Kurzfassung
Es gibt keine gesetzlich festgelegte allgemeine Kündigungsfrist für den Makleralleinauftrag. Entscheidend ist, was im Vertrag steht: Befristete Alleinaufträge laufen meist fest (z. B. 3–6 Monate) und sind in dieser Zeit regelmäßig nicht ordentlich kündbar; eine vorzeitige Beendigung ist dann nur aus wichtigem Grund möglich. Unbefristete oder sich automatisch verlängernde Alleinaufträge können – wenn keine Frist vereinbart ist – mit einer angemessenen Frist gekündigt werden (in der Praxis häufig 14 Tage bis 4 Wochen). Zusätzlich kann in bestimmten Konstellationen ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen (Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen).
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Beim Makleralleinauftrag beauftragen Sie genau einen Makler exklusiv. Sie dürfen parallel keine anderen Makler einschalten. Je nach Ausgestaltung unterscheidet man:
Kündigungsfristen je nach Vertragsart
Befristeter Makleralleinauftrag (Regelfall)
Typisch sind feste Laufzeiten von 3 bis 6 Monaten. In dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung üblicherweise ausgeschlossen. Der Vertrag endet automatisch mit Fristablauf.
Automatische Verlängerungsklauseln
Häufig verlängert sich der Alleinauftrag nach Ablauf automatisch, wenn nicht gekündigt wird (z. B. um 1–3 Monate). Die Wirksamkeit solcher Klauseln unterliegt der AGB-Kontrolle; übliche, moderat kurze Verlängerungen sind meist unproblematisch.
Unbefristeter Makleralleinauftrag
Ist keine Laufzeit festgelegt, handelt es sich faktisch um ein Dauerschuldverhältnis. Dann ist eine ordentliche Kündigung mit angemessener Frist möglich, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund
Unabhängig von Laufzeit oder Frist kann der Alleinauftrag jederzeit fristlos beendet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung unzumutbar macht. Beispiele:
Wichtig: Den wichtigen Grund zeitnah rügen und dokumentieren. Ohne wichtigen Grund kann eine vorzeitige Beendigung bei befristeten Verträgen zu Schadensersatzansprüchen führen (z. B. Ersatz nutzloser Anzeigenkosten), eine Provision gibt es ohne Erfolg aber grundsätzlich nicht.
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Wurde der Makleralleinauftrag als Verbraucher im Fernabsatz (Telefon, E-Mail, Online) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Besondere Hinweise zu Vertragsklauseln
Praxisbeispiele
So gehen Sie konkret vor
Fazit
Eine gesetzliche Standard-Kündigungsfrist für den Makleralleinauftrag gibt es nicht. Maßgeblich ist die vertragliche Regelung: Befristete Alleinaufträge sind während der Laufzeit regelmäßig nicht ordentlich kündbar, unbefristete bzw. sich verlängernde Aufträge können mit vereinbarter oder – falls nicht geregelt – mit angemessener Frist (meist 14 Tage bis 4 Wochen) beendet werden. Eine fristlose Kündigung ist bei wichtigem Grund stets möglich; zusätzlich kann bei Fernabsatz/Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen.
