Wie kündige ich einen mündlich geschlossenen Maklervertrag?
Kurzüberblick: So kündigen Sie einen mündlich geschlossenen Maklervertrag
Ob und wie Sie kündigen müssen, hängt davon ab, welche Art Maklervertrag Sie mündlich geschlossen haben und in welchem Kontext (Kauf/Verkauf, Vermietung, einfacher Maklervertrag, Alleinauftrag/Suchauftrag). Zentral sind: Vertragsart klären, richtige Beendigungsform wählen (Widerruf, ordentliche oder außerordentliche Kündigung), saubere Dokumentation und Absicherung gegen spätere Provisionsansprüche.
Schritt 1: Vertragstyp und Wirksamkeit prüfen
1) Kauf/Verkauf von Wohnung oder Einfamilienhaus mit Verbraucherbeteiligung
Wurde der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Makler für den Kauf oder Verkauf einer Wohnung/eines Einfamilienhauses geschlossen, gilt Textformpflicht (§ 656a BGB). Ein rein mündlicher Vertrag ist dann unwirksam. Sie müssen ihn nicht kündigen – teilen Sie dem Makler in Textform mit, dass mangels Textform kein wirksamer Vertrag besteht und untersagen Sie weitere Tätigkeit.
2) Sonstige Fälle (z. B. Vermietung, Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser)
Hier kann ein mündlicher Maklervertrag wirksam sein. Dann kommt es darauf an, ob es sich um einen einfachen Maklervertrag, einen (qualifizierten) Alleinauftrag oder einen Suchauftrag handelt.
Schritt 2: Widerruf prüfen (statt Kündigung)
Widerrufsrecht bei Fern- oder Außergeschäftsraumverträgen
Haben Sie als Verbraucher den Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume (z. B. bei Ihnen zuhause) oder ausschließlich per Telefon/Email abgeschlossen, besteht regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312b, 312c, 312g, 355 BGB).
Schritt 3: Kündigungsweg wählen
1) Ordentliche Kündigung
Relevant für laufende Verträge (Alleinauftrag/Suchauftrag).
2) Außerordentliche fristlose Kündigung
Möglich bei wichtigem Grund (§ 314 BGB analog), wenn Ihnen die Fortsetzung unzumutbar ist.
3) Einfache Maklerverträge ohne Exklusivität
Hier genügt es praktisch, die Zusammenarbeit zu beenden und weitere Tätigkeit zu untersagen. Eine formale Kündigung ist entbehrlich, aber aus Beweisgründen sinnvoll (kurze Beendigungsmitteilung senden).
Schritt 4: Form, Inhalt und Nachweis
Empfohlene Form
Auch wenn mündlich möglich, sollten Sie in Textform kündigen/widerrufen (Email oder Brief). Für den Nachweis ideal: Brief per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich Email.
Was in die Erklärung gehört
Versand und Dokumentation
Mustertexte zum Verwenden
A) Hinweis auf Unwirksamkeit wegen fehlender Textform (§ 656a BGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
den am [Datum] mündlich besprochenen Maklervertrag betreffend den Kauf/Verkauf der Immobilie [Adresse/Objekt] weise ich zurück. Bei Verbraucherbeteiligung erfordert § 656a BGB Textform. Da diese nicht gewahrt wurde, ist kein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen. Ich untersage Ihnen hiermit jede weitere Tätigkeit in dieser Sache. Bitte bestätigen Sie mir dies in Textform.
Mit freundlichen Grüßen
B) Widerruf (Fern-/Außergeschäftsraumgeschäft)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den am [Datum] abgeschlossenen Maklervertrag über [Objekt/Leistung]. Der Widerruf erfolgt fristgerecht. Ich untersage weitere Tätigkeiten. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
C) Ordentliche Kündigung (unbefristeter Alleinauftrag/Suchauftrag)
Sehr geehrte Damen und Herren,
den zwischen uns am [Datum] geschlossenen Maklervertrag (Alleinauftrag/Suchauftrag) kündige ich hiermit ordentlich zum [Datum, z. B. in 2–4 Wochen], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte sehen Sie von weiteren Tätigkeiten ab und bestätigen Sie mir das Beendigungsdatum schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
D) Außerordentliche fristlose Kündigung (wichtiger Grund)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des folgenden wichtigen Grundes kündige ich den am [Datum] geschlossenen Maklervertrag mit sofortiger Wirkung: [konkrete Pflichtverletzung, Datum, Nachweise]. Eine Fortsetzung des Vertrags ist mir unzumutbar. Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Wichtige Folgen für die Courtage
1) Kündigung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft
Ein bereits entstandener Provisionsanspruch bleibt unberührt. Die Courtage entsteht, wenn der Makler den Abschluss eines inhaltlich identischen Hauptvertrags nachgewiesen oder vermittelt hat und dieser zustande kommt.
2) Unwirksamkeit wegen fehlender Textform (§ 656a BGB)
Bei Kauf/Verkauf von Wohnungen/Einfamilienhäusern mit Verbraucher: Ohne Textform kein wirksamer Vertrag, keine Provision. Eine „Kündigung“ ist nicht nötig, eine Klarstellung ist jedoch sinnvoll.
3) Widerruf
4) Vorkenntnis und Kausalität
Besonderheiten bei Vermietung
Für Wohnungssuchende gilt das Bestellerprinzip: Der Auftraggeber zahlt nur, wenn er den Makler exklusiv mit der Suche beauftragt und die vermittelte Wohnung nicht bereits anderweitig angeboten wurde. Ein Suchauftrag ist als Dauerschuldverhältnis regelmäßig jederzeit kündbar (mit angemessener Frist). Für Vermieter mit Alleinauftrag gelten die oben beschriebenen Kündigungsregeln.
Checkliste: In 6 Schritten zur rechtssicheren Beendigung
Häufige Fehler vermeiden
Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Bei befristeten oder komplexen Alleinaufträgen, drohenden Provisionsforderungen, behaupteter Kausalität des Maklers oder wenn Sie auße
